• Der Lebensbund

Das Lebensbundprinzip beinhaltet, daß der Anschluß und die Aufnahme nach freier und gegenseitiger Prüfung einen Freundschaftsbund für das ganze Leben begründen soll, der nur aufgrund schwerwiegender ethischer oder moralischer Beweggründe durch Austritt oder Ausschuß aufgehoben werden soll.

Die " Lebensgemeinschaft " der Korporationen soll bis zum Tode gelten, unbeschadet späterer örtlicher, beruflicher und sozialer oder parteipolitischer Entwicklung des einzelnen. Das durch den gemeinsamen Konsens in der Korporation begründete Vertrauen ermöglicht so ein Gespräch über Grenzen und Generationen hinweg, das Verständnis über andere Positionen gewinnen läßt und die Verabsolutierung des eigenen Standpunktes verhindern kann.

Das Lebensbundprinzip ist ein wichtiges Unterscheidungsmerkmal zwischen einer Korporiertenverbindung und einen Verein. (Zurück)

  • Der Comment

Der Ausdruck " Komment " ( Comment ) wird von F. Golücke, dem Autor des in Abständen immer wieder erweiterten " Studentenwörterbuches " auf " Commens " zurückgeführt, vom lat. cum ( mit ) und mens ( Geist ) : Was man Gemeinsam im Kopf hat ; Komment ist die Bezeichnung für Regeln des Studentischen Brauchtums.

Mitte des 17. Jahrhunderts waren solche Regeln für alle Studenten gültig und wurden bis Ende des 18. Jahrhunderts mündlich übermittelt. Der Komment regelte zunächst nur Formelles, wurde aber mit der Zeit auf Sitte und Haltung erweitert und bekam damit erzieherische Bestandteile. Die Studentenorden begannen mit der schriftlichen Fixierung. Zur Vorschrift wurde der Komment jedoch erst bei den Corps. Versuche zur Vereinheitlichung begannen Ende des 19. Jahrhunderts. (Zurück)


  • Die Kneipe

Die Kneipe in unserer Verbindung setzt sich aus drei Teilen zusammen, auf die hier näher eingangen werden soll:

Das Hochoffizium:

Das Hochoffizium ist der erste Teil einer Kneipe, in dem die internen Angelegenheiten besprochen werden, wie z.B. der weitere Verlauf des Semesters, Burschungen, anstehende Neuwahlen, Bandverleihungen etc. An diesem Teil der Kneipe ist der Genuß von Tabak nicht erlaubt und es dürfen ausschließlich Ericaner daran teilnehmen, Gäste dürfen bis zu diesem Zeitpunkt noch nicht teilnehmen und warten außerhalb des Conventraumes im Kneipraum.

Das Offizium:

An diesem Teil der Kneipe werden Wortmeldungen wahrgenommen, d.h. Kurzreferate, Anmerkungen über zukünftige Stiftungsfeste, Besuche bei Fremdverbindungen, vergangene Seminare etc. . über die Teilnahme von Gästen wird vom X entschieden, das Rauchen ist nun erlaubt.

Die Fidulität bzw. das Inoffizium

Dies ist der lustigere Teil der Kneipe, hier kann von Teilnehmern der Kneipe ein sg. Bierwitz ( ein lustiges Gedicht oder Geschichte ) vorgetragen werden. Außerdem finden als Erheiterung die Brandungsritte, Taufen etc. statt.

Die Leitung einer Kneipe, die als Präsidium bezeichnet wird, kommt einem bierehrlichen Burschen zu. Die Bierehrlichkeit besagt, das dieser Bursche in seiner Eigenschaft in Besitz seiner vollen Rechte ist. Der Erstchargierte, der X, leitet die Kneipe und hat selbst unter Comment stehend, besondere Weisungbefugnisse, denen Folge zu leisten ist.

Kneipen gibt es zu unterschiedlichen Anlässen, wie z.B. zu Beginn und Ende des Semesters, oder anderen wichtigen Anlässen. (Zurück)


  • Der Fuxmajor

Der Fuxmajor ist meist ein erfahrener Aktiver, der auf Grund seines Alters für Anleitung, Unterrichtung und Betreuung der Füxe verantwortlich ist.

Der Unterricht findet einmal in der Woche für ca. eine Stunde statt und beinhaltet den Biercomment, Colleurcomment und natürlich den Gesang. Ein solcher Amtsträger ist seit etwa Mitte des 19. Jh. üblich. Er gilt als Charge und gehört somit dem Chargenconvent an. Der FM vertritt die Füxe vor dem Convent, sofern sie keinem Leibburschen haben. Als äußeres Zeichen trägt er ein Fuxenband quer unter seinem Burschenband. (Zurück)


  • Der Fux

Der Fux ist ein Student in den ersten beiden Semestern seiner Zugehörigkeit zu einer Verbindung. Im ersten Semester spricht man von einem Krassen Fux, im zweiten von einem Brandfux.

Der Fux hat noch nicht die vollen Rechte und Pflichten eines Verbindungsmitgliedes. Er trägt noch nicht die vollen Farben der Korporation, sondern ein meistens zweifarbiges Fuxenband.

Die Fuxenzeit endet mit der Burschung, doch zuvor hat der Fux seine Reife mit einem Referat ähnlichen Ausarbeitung, der Burschenarbeit und mit einem Kolloquium über diverse Themen unter Beweis zu stellen. (Zurück)


  • Das studentische Fechten

Zwei Paukanten fechten ihre Mensur. Ihnen zur Seite stehen zwei Sekundanten, die am Ende eines Ganges zu je vier Hieben hochgehen, um ihre Paukanten zu schützen. In der Mensur befindet sich ein unparteiischer, an den Seiten die Testanten zur Betreuung der Paukanten und Sekundanten. Zusätzlich sind auf dem Paukboden noch zwei Mensurzeugen des Unparteiischen, die Schreiber und ein Mensurarzt. (Zurück)


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