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Das Lebensbundprinzip beinhaltet, daß der Anschluß und die Aufnahme nach freier und
gegenseitiger Prüfung einen Freundschaftsbund für das ganze Leben begründen soll, der
nur aufgrund schwerwiegender ethischer oder moralischer Beweggründe durch Austritt oder
Ausschuß aufgehoben werden soll.
Die " Lebensgemeinschaft " der Korporationen soll bis zum Tode gelten,
unbeschadet späterer örtlicher, beruflicher und sozialer oder parteipolitischer
Entwicklung des einzelnen. Das durch den gemeinsamen Konsens in der Korporation
begründete Vertrauen ermöglicht so ein Gespräch über Grenzen und Generationen hinweg,
das Verständnis über andere Positionen gewinnen läßt und die Verabsolutierung des
eigenen Standpunktes verhindern kann.
Das Lebensbundprinzip ist ein wichtiges Unterscheidungsmerkmal zwischen einer
Korporiertenverbindung und einen Verein. (Zurück)
Der Ausdruck " Komment " ( Comment ) wird von F. Golücke, dem Autor des in
Abständen immer wieder erweiterten " Studentenwörterbuches " auf "
Commens " zurückgeführt, vom lat. cum ( mit ) und mens ( Geist ) : Was man
Gemeinsam im Kopf hat ; Komment ist die Bezeichnung für Regeln des Studentischen
Brauchtums.
Mitte des 17. Jahrhunderts waren solche Regeln für alle Studenten gültig und wurden
bis Ende des 18. Jahrhunderts mündlich übermittelt. Der Komment regelte zunächst nur Formelles,
wurde aber mit der Zeit auf Sitte und Haltung erweitert und bekam damit erzieherische
Bestandteile. Die Studentenorden begannen mit der schriftlichen Fixierung. Zur Vorschrift
wurde der Komment jedoch erst bei den Corps. Versuche zur Vereinheitlichung begannen Ende
des 19. Jahrhunderts. (Zurück)
Die Kneipe in unserer Verbindung setzt sich aus drei Teilen zusammen, auf die hier
näher eingangen werden soll:
Das Hochoffizium:
Das Hochoffizium ist der erste Teil einer Kneipe, in dem die internen Angelegenheiten
besprochen werden, wie z.B. der weitere Verlauf des Semesters, Burschungen, anstehende
Neuwahlen, Bandverleihungen etc. An diesem Teil der Kneipe ist der Genuß von Tabak nicht
erlaubt und es dürfen ausschließlich Ericaner daran teilnehmen, Gäste dürfen bis zu
diesem Zeitpunkt noch nicht teilnehmen und warten außerhalb des Conventraumes im
Kneipraum.
Das Offizium:
An diesem Teil der Kneipe werden Wortmeldungen wahrgenommen, d.h. Kurzreferate,
Anmerkungen über zukünftige Stiftungsfeste, Besuche bei Fremdverbindungen, vergangene
Seminare etc. . über die Teilnahme von Gästen wird vom X entschieden, das Rauchen ist
nun erlaubt.
Die Fidulität bzw. das Inoffizium
Dies ist der lustigere Teil der Kneipe, hier kann von Teilnehmern der Kneipe ein sg.
Bierwitz ( ein lustiges Gedicht oder Geschichte ) vorgetragen werden. Außerdem finden als
Erheiterung die Brandungsritte, Taufen etc. statt.
Die Leitung einer Kneipe, die als Präsidium bezeichnet wird, kommt einem bierehrlichen
Burschen zu. Die Bierehrlichkeit besagt, das dieser Bursche in seiner Eigenschaft in
Besitz seiner vollen Rechte ist. Der Erstchargierte, der X, leitet die Kneipe und hat
selbst unter Comment stehend, besondere Weisungbefugnisse, denen Folge zu leisten ist.
Kneipen gibt es zu unterschiedlichen Anlässen, wie z.B. zu Beginn und Ende des
Semesters, oder anderen wichtigen Anlässen. (Zurück)
Der Fuxmajor ist meist ein erfahrener Aktiver, der auf Grund seines Alters für
Anleitung, Unterrichtung und Betreuung der Füxe verantwortlich ist.
Der Unterricht findet einmal in der Woche für ca. eine Stunde statt und beinhaltet den
Biercomment, Colleurcomment und natürlich den Gesang. Ein solcher Amtsträger ist seit
etwa Mitte des 19. Jh. üblich. Er gilt als Charge und gehört somit dem Chargenconvent
an. Der FM vertritt die Füxe vor dem Convent, sofern sie keinem Leibburschen haben. Als
äußeres Zeichen trägt er ein Fuxenband quer unter seinem Burschenband. (Zurück)
Der Fux ist ein Student in den ersten beiden Semestern seiner Zugehörigkeit zu einer
Verbindung. Im ersten Semester spricht man von einem Krassen Fux, im zweiten von einem
Brandfux.
Der Fux hat noch nicht die vollen Rechte und Pflichten eines Verbindungsmitgliedes. Er
trägt noch nicht die vollen Farben der Korporation, sondern ein meistens zweifarbiges
Fuxenband.
Die Fuxenzeit endet mit der Burschung, doch zuvor hat der Fux seine Reife mit einem
Referat ähnlichen Ausarbeitung, der Burschenarbeit und mit einem Kolloquium über diverse
Themen unter Beweis zu stellen. (Zurück)
Zwei Paukanten fechten ihre Mensur. Ihnen zur Seite stehen zwei Sekundanten, die am
Ende eines Ganges zu je vier Hieben hochgehen, um ihre Paukanten zu schützen. In der
Mensur befindet sich ein unparteiischer, an den Seiten die Testanten zur Betreuung der
Paukanten und Sekundanten. Zusätzlich sind auf dem Paukboden noch zwei Mensurzeugen des
Unparteiischen, die Schreiber und ein Mensurarzt. (Zurück)
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